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Häufig gestellte Fragen zur Musikschule und zum Untericht

Anmeldung, Gebührenordnung und weitere Formulare

Die JMK-Musikschule Buchen bietet verschiedene Unterichtsformen an. Dafür gibt es hier die entsprechenden Formulare:

Bitte laden Sie das  Anmeldeformular herunter und schicken es ausgefüllt und unterschrieben an die

JMK-Musikschule
Obergasse 1
74722 Buchen

 

Einwilligungserklärung Online Unterricht 2020

Weiter sind hier die Formulare zur Um- und Abmeldung sowie die aktuelle Gebührenordnung und die Satzung der JMK-Musikschule Buchen

 

Auszug aus der Satzung der JMK-Musikschule:

§ 8 Beginn und Beendigung

1.    An-, Ab- und Ummeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Schulleitung zu richten. Sie werden erst durch die Bestätigung der Musikschule wirksam.

2.   Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. An- und Ummeldungen sind jeweils zum 01.09. (Schuljahresbeginn) oder zum 01.03. (Beginn des zweiten Schulhalbjahres) möglich. Sie müssen bis zum 15.07. bzw. 15.01. im Sekretariat der Musikschule vorliegen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die ersten drei Monate nach Aufnahme in die Musikschule gelten als Probezeit. In den Fächern "Musiktherapie" und "Instrumentalspiel mit Behinderten an Musikschulen" gilt eine Probezeit von einem Monat.

3.   Abmeldungen sind nur zum 31.08. (Ende des Schuljahres) oder 28./29.02. (Ende des ersten Halbjahres) eines jeden Jahres möglich, wenn die Abmeldung sechs Wochen vorher schriftlich im Sekretariat vorliegt. Abmeldungen über die Lehrkräfte sind nicht möglich.
In den Grundfächern „Mobile“, „Musikalische Früherziehung“, „Musikalische Grundausbildung“ und „Musikalischer Orientierungskurs“ ist die Abmeldung nur zum 31.08. (Ende des Schuljahres) eines jeden Jahres möglich, wenn die Abmeldung sechs Wochen vorher schriftlich im Sekretariat vorliegt.
Ausnahmen sind zum Ende der Probezeit und bei längerer Krankheit oder Wegzug mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum Monatsende möglich; die Sommerferienmonate sind hiervon ausgenommen. Während der Probezeit muss die Kündigung in den Fächern "Musiktherapie" und "Instrumentalspiel mit Behinderten an Musikschulen" vor Ablauf des Probemonats vorliegen. So lange der Musikschule keine rechtkräftige (schriftliche) Abmeldung zu den genannten Terminen vorliegt, sind die Zahlungspflichtigen zur Zahlung der Unterrichtsgebühren verpflichtet.

 

 

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