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Häufig gestellte Fragen zur Musikschule und zum Untericht

Aktuelles zur Gebührenordnung

Sehr geehrte Eltern, Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!
Gemäß der Änderung der Satzung für die Musikschule der Stadt Buchen, beschlossen durch den Gemeinderat der Stadt Buchen am 04.Juni 2018, erhöhen sich die Gebühren für den Unterricht an der Joseph-Martin-Kraus-Musikschule zum 01.09.2023.

Die genaue Übersicht über die ab 01.09.2023 gültigen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.
Des Weiteren bitten wir alle Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren, die sich noch in der Schule, der Ausbildung oder im Studium befinden, eine aktuelle Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung vorzulegen. Nur nach Vorlage dieser Bescheinigung kann weiterhin der Schülertarif berechnet werden.
 

Mit freundlichen Grüßen
M.Wüst

Weitere Infos gibt es beim Sekretariat der Musikschule
(Obergasse 1, Telefon 06281/556500)

 

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Seit 1991 bietet die Joseph-Martin -Kraus Musikschule Buchen Musikunterricht für eine Vielzahl an Instrumenten an.
Die Professionalität des Unterrichts wird dadurch gewährleistet, dass ausschließlich Musiker mit abgeschlossenem Hochschulstudium unterrichten.

Seit Anfang 2007 wird das Angebot durch
die Kunstschule Buchen ergänzt.

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